Kompliziert, aber für JEDE/N relevant: Deutschland hat ab 1.7. ein verfassungswidriges Wahlgesetz
Klar ist nur: Deutschland wird nach dem 30. Juni ein verfassungswidriges Wahlgesetz haben. Eine vorgezogene Bundestagswahl stünde dann in Frage. Der ehemalige Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier sagt für einen solchen Fall eine „schwere Staatskrise“ voraus. „Kommt es nicht rechtzeitig zu einer Einigung, könnte das Verfassungsgericht selbst eine Übergangsregelung festsetzen“, sagt Wahlforscher Behnke. „Das wäre eine heftige Ohrfeige für die Politik.
Der FAZ-Artikel dröselt auseinander, um was es genau geht (Hauptsächlich um Überhangmandate) und warum die Politik drei Jahre Frist des Bundesverfassungsgerichts verpennt hat.
Das allein ist schon ein Skandal, aber es hilft nichts, das Problem muss überparteilich gelöst werden. Sonst ist schon die nächste Bundestagswahl nicht verfassungsgemäß.